Mitgliederzahl Stand
15.05.2020: 178
Rechtsform,
Name, Sitz
1. |
Die Kameradschaft ist
ein rechtsfähiger Verein. Sie führt den Namen:
Krieger- und |
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Soldatenkameradschaft Rosenheim e.V. (Vorm. Krieger-
und Veteranenverein Rosenheim e.V. - Gegründet 1850) |
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2. |
Sitz ist Rosenheim. Die
Kameradschaft ist eingetragen im
Vereinsregister beim |
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Amtsgericht Rosenheim |
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3. |
Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
im Sinne |
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des Abschnitts "SteuerbegünstigteZwecke"
der Abgabeordnung. |
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Zweck und
Aufgaben des Vereins
1. |
Der Verein ist ein
Zusammenschluss von Soldaten und
Reservisten der früheren |
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deutschen Wehrmacht, der Bundeswehr, Angehörige des
Bundesgrenzschutzes und jetziger Bundespolizei, und
ähnlichen Formationen. Er ist unabhängig,
überparteilich und überkonfessionell. Er vertritt
die freiheitlichen, demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland. |
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2. |
Der Verein fühlt sich
allen ehemaligen und auch noch dienende
Soldaten verbun- |
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den,
insbesondere denen, die Leid, Opfer und
Entbehrung der Weltkriege, der Kriegsgefangenschaft
und weitere Folgen erfahren mussten. Er fühlt sich
ebenso verbunden den Soldaten und Reservisten der
Bundeswehr, den Angehörigen des Bundesgenzschutzes,
Bundespolizei oder ähnlicher Formationen, die mit
ihrem Dienst einen Beitrag für die Sicherheit, das
Recht und die Freiheit des deutschen Volkes leisten
und geleistet haben. |
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3. |
Der Verein sucht und
pflegt, mit dem Ziel der Förderung des
Völkerverständigungs- |
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gedankens, sowie der gegenseitigen Toleranz auf
allen Gebieten der Kultur, Kontakte zu ausländischen
Organisationen von Veteranen und Reservisten.
Besuche ausländischer Mahnmale sollen der Förderung
der Versöhnung dienen. |
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4. |
Der Verein fördert
ebenso die Errichtung, Erhaltung und Pflege
von Gedenkstätten |
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und Ehrenmalen für
Kriegsopfer. |
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5. |
Der Satzungszweck wird
verwirklicht durch Teilnahme an öffentlichen
Veranstaltun- |
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gen
und Gestaltung von Gedenkfeiern in würdiger Weise. |
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Mitgliedschaft
1. |
Ordentliche
Mitglieder des Vereins können werden: |
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a) Personen, welche vor 1945 einer
Kriegerkameradschaftodereiner ähnlichen
Ver- |
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einigung angehörten. |
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b) ehemalige
Angehörige der früheren Wehrmacht, der
Bundeswehr, des Bundes- |
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grenzschutzes, Bundespolizei oder
ähnlichen Formationen |
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2. |
Frauen und Männer
ohne militärische Dienstzeit, welche
gemeinnützigen oder dem |
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Gedächtnis der Gefallenen dienenden
Organisationen tätig waren oder noch sind,
können außerordentliche Mitglieder werden
werden. Sie haben Rechte und Pflichten der
ordentlichen Mitglieder. |
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3. |
Die Mitgliedschaft
wird durch eine schriftliche
Beitrittserklärung beantragt
und |
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durch eine schriftliche
Benachrichtigung bestätigt. Über eine Aufnahme
entscheidet der Vorstand. |
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4. |
Die Höhe des
Jahresbeitrages (momentan liegt er bei
15,00 €) wird grundsätzlich |
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von der
Jahreshauptversammlung bestimmt. |
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Neue Mitglieder
können jederzeit angeworben werden, unterhalb dieser Zeilen kann
jeder einen Mitgliedsantrag für ordentlicher oder
außerordentlicher Mitgliedschaft durch anklicken des Bildes
ausdrucken. Den Abbuchungsauftrag bitte auf die Rückseite der
Beitrittserklärung drucken. |
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Antrag |
Antrag |
Abbuchungsauftrag |
ordentliches Mitglied |
außerordentliches Mitglied |
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