Krieger- u. Soldatenkameradschaft Rosenheim e.V.

Info über den Verein

 

Mitgliederzahl Stand 15.05.2020: 178

 

Rechtsform, Name, Sitz

1. Die Kameradschaft ist ein rechtsfähiger Verein. Sie führt den Namen: Krieger- und
 

Soldatenkameradschaft Rosenheim e.V. (Vorm. Krieger- und Veteranenverein Rosenheim e.V. - Gegründet 1850)

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2. Sitz ist Rosenheim. Die Kameradschaft ist  eingetragen  im  Vereinsregister  beim
  Amtsgericht Rosenheim
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3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
  des Abschnitts "SteuerbegünstigteZwecke" der Abgabeordnung.

 

Zweck und Aufgaben des Vereins

1. Der Verein ist ein Zusammenschluss von  Soldaten  und  Reservisten  der früheren
 

deutschen Wehrmacht, der Bundeswehr, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und jetziger Bundespolizei, und ähnlichen Formationen. Er ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell. Er vertritt die freiheitlichen, demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

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2. Der Verein fühlt sich allen ehemaligen  und auch noch  dienende Soldaten  verbun-
 

den, insbesondere  denen, die Leid, Opfer und Entbehrung der Weltkriege, der Kriegsgefangenschaft und weitere Folgen erfahren mussten. Er fühlt sich ebenso verbunden den Soldaten und Reservisten der Bundeswehr, den Angehörigen des Bundesgenzschutzes, Bundespolizei oder ähnlicher Formationen, die mit ihrem Dienst einen Beitrag für die Sicherheit, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes leisten und geleistet haben.

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3. Der Verein sucht und pflegt, mit dem Ziel der Förderung des Völkerverständigungs-
 

gedankens, sowie der gegenseitigen Toleranz auf allen Gebieten der Kultur, Kontakte zu ausländischen Organisationen von Veteranen und Reservisten. Besuche ausländischer Mahnmale sollen der Förderung der Versöhnung dienen.

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4. Der Verein fördert ebenso die Errichtung, Erhaltung  und Pflege von Gedenkstätten
  und Ehrenmalen für Kriegsopfer.
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5. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Teilnahme an öffentlichen Veranstaltun-
 

gen und Gestaltung von Gedenkfeiern in würdiger Weise.

 

Mitgliedschaft

1. Ordentliche Mitglieder des Vereins können werden:
 

a) Personen, welche vor 1945 einer Kriegerkameradschaftodereiner ähnlichen  Ver-

     einigung  angehörten.
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  b) ehemalige Angehörige der früheren Wehrmacht, der  Bundeswehr, des  Bundes-
      grenzschutzes,   Bundespolizei oder ähnlichen Formationen
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2. Frauen und Männer ohne militärische Dienstzeit, welche gemeinnützigen oder dem
 

Gedächtnis der Gefallenen dienenden Organisationen tätig waren oder noch sind, können außerordentliche Mitglieder werden werden. Sie haben Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder.

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3. Die Mitgliedschaft  wird  durch  eine schriftliche  Beitrittserklärung   beantragt   und
 

durch   eine  schriftliche Benachrichtigung bestätigt. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.

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4. Die Höhe des  Jahresbeitrages  (momentan liegt er bei 15,00 €) wird  grundsätzlich
  von  der Jahreshauptversammlung bestimmt.

 

Neue Mitglieder können jederzeit angeworben werden, unterhalb dieser Zeilen kann jeder einen Mitgliedsantrag für ordentlicher oder außerordentlicher Mitgliedschaft durch anklicken des Bildes ausdrucken. Den Abbuchungsauftrag bitte auf die Rückseite der Beitrittserklärung drucken.

 

Antrag Antrag Abbuchungsauftrag
ordentliches Mitglied außerordentliches Mitglied